§1       Allgemeine Bestimmungen 

Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir im Einzelfall dieselben ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Maßgebend ist allein die vorliegende Auftragsbestätigung.

Soweit nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts besonderes vorschreiben, gelten ergänzend im grenzüberschreitenden Verkehr die internationalen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformen (INCOTERMS) und die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (Uniform Customs and Practices for Documentary Credits)

§2       Angebote

Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind in diesem Fall verbindlich für die Dauer von 30 Tagen nach Angebotserstellung.

Mündliche Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

Die zum Angebot gehörenden technischen Unterlagen und Abgaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Sämtliche technischen Unterlagen, einschließlich etwaiger Berechnungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Eigentums- Urheber- und sonstige Rechte an diesen Unterlagen behalten wir uns vor.

Änderungen der technischen Ausführungen während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich schriftliche Auflagen gemacht sind. Schreibfehler und andere offensichtliche Unrichtigkeiten in den technischen Spezifikationen können jederzeit berichtigt werden. Für Art, zeit und Umfang der Lieferung oder sonstigen Leistungen ist maßgebend allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§3       Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Lieferung und Versand; innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer; für Lieferungen ins Ausland ohne Steuern, Zölle und Abgaben.

Sofern wir zusätzliche Leistungen ( z.B. Inbetriebnahme/Service, etc.) übernehmen, sind wir zu einer angemessenen Vergütung sowie der Erstattung unserer angemessenen Kosten berechtigt. 

§ 4      Zahlungen

Zahlungen erfolgen entsprechend der Auftragsbestätigung.

Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto gutgeschrieben sind.

Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.

Die Annahme von Wechseln und Schecks bedarf der besonderen Vereinbarung. Sie werden nur zahlungshalber angenommen und zwar unter Ausschluss jeglicher Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest. Spesen und sonstige Auslagen gehen  zu lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt – vorbehaltlich eines weiteren Schadens – Zinsen in Höhe von 12%, mindestens jedoch 8% über dem Basissatz der EZB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir  - unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Ist der Besteller zur Vorkasse oder zur Stellung von angemessenen Sicherheiten nicht bereit, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben. 

§ 5      Liefertermine 

Angegebene Lieferzeiten und Versanddaten sind annähernd und beruhen auf den Angaben unserer Lieferwerke. Innerhalb vereinbarter Lieferzeiträume müssen wir uns die Bestimmung des Liefertermins vorbehalten.  Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart sind unsere Liefertermine unverbindlich. Soweit abweichend ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist, hat der Besteller im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.

Lieferzeiten und Versanddaten erfolgen ferner vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen.

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zu Ablauf der Nachfrist noch nicht zum Versand gebracht ist. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen. Solange der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus demselben und einem anderen Abschluss in Verzug ist, ist ein Verzug unsererseits ausgeschlossen.

Teillieferungen und deren sofortige Abrechnung sind zulässig.

§ 6      Versand und Gefahrenübergang 

Mit Meldung der Versandbereitschaft oder mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr auf den Kunden über.

Die Gefahr geht auch dann über, wenn sich der Versand infolge von Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder freihändig zu verkaufen.

Soweit nicht aufgrund besonderer Vereinbarungen die Versandkosten von uns übernommen werden, gehen diese zu lasten des Kunden. Versand, Auswahl der Transportmittel oder des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden grundsätzlich von uns mit der gebotenen Sorgfalt aber ohne Übernahme einer Haftung gewährt. Das Risiko ist bis zum zeipunkt des Gefahrenübergangs durch uns versichert.

§ 7      Steuern und Zölle bei Lieferungen ins Ausland

Die für das Geschäft erforderlichen Aus- und Einfuhrgenehmigungen sind vom Kunden beizubringen.  Werden Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen nicht erteilt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesem Falle nicht.

Zoll und sonstige Einfuhrabgaben sind vom Kunden zu tragen.

Alle Verkaufs- Gebrauchs- und sonstige Steuern, die aufgrund des Lieferung anfallen, gehen zu lasten des Kunden. 

§ 8      Stornierung des Auftrags

ein bestätigter Auftrag kann nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und/oder mit Zustimmung unserer Lieferfirmen zurückgenommen werden. In diesem Fall trägt der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich 10% des Auftragswertes. Ein gleiches gilt auch bei etwaigen durch den Kunden veranlassten technischen Änderungen.

§ 9      Betriebsanleitung und technische Skizzen

Bei Auslieferung wird für jeden in der Lieferung enthaltenen Gerätetyp eine Betriebsanleitung in deutsche oder englischer Sprache kostenlos beigefügt. Zusätzliche Ausfertigungen werden gesondert berechnet.

Auf Wunsch können für Standarderzeugnisse technische Maßskizzen in einfacher Ausfertigung kostenlos mitgeliefert werden. Technische Maßskizzen und Schaltpläne für Geräte, die nicht Standarderzeugnisse sind, müssen berechnet werden.

§ 10    Montage und Wartung

Aufstellung und Montage der gelieferten Geräte obliegt dem Kunden. Sofern uns diese übertragen werden sollen, ist eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich. Serviceleistungen werden zu den jeweils gültigen Servicesätzen in Rechnung gestellt.

§ 11    Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten dass die von uns hergestellten und gelieferten Gräte bei normaler und richtiger Verwendung keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Auslieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Jeder Sachmangel ist vom Besteller unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir zum Ersatz der uns entstandenen Aufwendungen berechtigt.

Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.  Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Ansprüche des Bestellers wegen erhöhter Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung sind ausgeschlossen, soweit sich diese erhöhen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellsers gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Ansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB (Rückgriff) bestehen nur insoweit, wie der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ziffer 7 gilt entsprechend.  Weitergehende oder andere Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Wir gewähren für jedes Teil eines Gerätes oder einer Anlage, die von uns hergestellt oder geliefert wurden, nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder Reparatur, wenn die Nachprüfung durch uns ergeben hat, dass Materialfehler vorliegen.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Tauglichkeit. Durch Nacherfüllung beginnt keine erneute Verjährungsfrist.

Für öffentliche Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn wir die Äußerung nicht kannten oder nicht kennen mussten, die Äußerung zum Zeitpunkt der Bestellentscheidung bereits berichtigt war oder soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass die Äußerung seine Bestellentscheidung wesentlich beeinflusst hat.

Schadhafte Teile und Geräte sind uns zur Prüfung zugänglich zu machen. Rücksendung etwaiger Geräte bedarf unserer vorhergehenden Zustimmung. Transportkosten im Zusammenhang mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen gehen zu lasten des Kunden.

Beanstandungen des Kunden müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingehen.  Beanstandungen, die trotz Prüfung nicht sofort erkennbar sind, können nur innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ohne unsere Zustimmung Reparaturen und Eingriffe durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.

Weitergehende Ansprüche aus Gewährleistung und sonstiger Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde  und gleich, ob für mittelbare oder unmittelbare Schäden, insbesondere Ansprüche des Kunden oder Dritter aus Verletzung von patenten, Gebrauchsmustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte sind ausgeschlossen.

§ 12    Schadensersatz

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers  (im Folgenden Schadensersaaatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Die gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Soweit dem Besteller nach diesem Artikel Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Artikel 11. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 13    Höhere Gewalt und sonstige Umstände

Ereignisse höherer Gewalt und sonstiger Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen und von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderungen und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist,  ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Nachlieferung, Rücktritt oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Umstände die uns zu vorstehenden Maßnahmen berechtigen, schließen  insbesondere ein Unruhe, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Arbeitsniederlegungen Aussperrung, Mangel oder Rationierung an Roh- und Brennstoffen oder andere für die Herstellung oder Ablieferung der Geräte unentbehrliche Betriebsmittel, gleichviel ob derartige Störungen und Ereignisse bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten.

§ 14    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde unser Eigentum (Vorbehaltsware) Das vorbehaltene Eigentum gilt bei laufender Rechnung als Sicherheit für die Saldoforderung.

Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Von einer eventuellen Pfändung und jeder anderen Beeinträchtigung  unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde wird jedem Dritten, der nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine solche Bekanntgabe erwarten darf, die Eigentumsverhältnis an der Vorbehaltsware offenlegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Weiterveräußerung nicht vollständig bezahlter Vorbehaltsware gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

§ 15    Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Lieferwerkes (Chemtronic Waltemode GmbH, Monheim am Rhein).

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen der Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Teile Düsseldorf. Es gilt dies auch für Wechsel und Scheckprozesse. Wir sind indes auch berechtigt, gerichtliche Schritte gegen den Käufer an dessen allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden. Wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung al vereinbar, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.

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